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Sektionen
(Übersicht, Trainingszeiten) |
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Allgemeiner
Sport |
Ansprechpartnerin: |
Frau
Gudrun Richter
Tel.: 03491/611338 |
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Trainingszeit: |
Montag
(18:00 - 20:00 Uhr) |
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Badminton |
Ansprechpartner: |
Herr
Daniel Engler
Tel.: 0176 23613465 |
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Trainingszeit: |
Montag
(20:00 - 22:00 Uhr) |
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Dienstag
(20:00 - 22:00 Uhr) |
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Donnerstag
(20:00 - 22:00 Uhr) |
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Fußball |
Ansprechpartner: |
Herr
Karsten Pfannkuch
Tel.: 0176/12119999 |
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Trainingszeit: |
Freitag
(20:30 - 22:30 Uhr)
Sonntag (15:00 - 17:00 Uhr) |
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KAHA-Kurs |
Ansprechpartnerin: |
Frau
Juliane Nitschke
Tel.: 0151 40803704 |
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Start: |
am 09.09.2019 bis 03.02.2020
19:30-20:30 Uhr
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Volleyball |
Ansprechpartnerin: |
Frau
Bettina Pahl
Tel.: 0152/01563530 |
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Trainingszeit: |
Mittwoch
(20:00 - 22:00 Uhr)
Donnerstag (18:00 - 20:00 Uhr) |
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Beiträge
(pro Monat und pro Person) |
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Erwachsene |
4
Euro |
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weitere
Familienangehörige |
3
Euro |
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Studenten/Auszubildende/Arbeitslose |
2
Euro |
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Kinder/Schüler (bis 18 Jahre) |
1
Euro |
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... des SSV 90 Wittenberg
e.V.
§ 1
Name, Sitz und Zweck
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Der am 12. Juni 1990 umbenannte Sportverein
trägt den Namen:
„SSV 90 Wittenberg e.V.“ (SSV: Spiel- und
Sportverein).
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Er ist Mitglied des Landessportbundes
Sachsen-Anhalt.
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Der Verein hat seinen Sitz in Lutherstadt
Wittenberg. Er ist im Vereinsregister unter
Aktenzeichen VR 300 61 beim Amtsgericht
Stendal eingetragen.
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Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung und zwar insbesondere
durch Pflege und Förderung des
Amateursports. Die Abteilungen führen einen
regelmäßigen Trainingsbetrieb und optional
Sportwettkämpfe mit anderen Vereinen durch.
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Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
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Der Verein ist politisch und konfessionell
neutral.
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§ 2
Das Geschäftsjahr
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Das Geschäftsjahr des Vereins ist das
Kalenderjahr.
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§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft
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Mitglied des Vereins kann jede natürliche
Person werden.
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Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat
ein Aufnahmegesuch durch Ausfüllen des
Aufnahmeantrags in der jeweiligen Sektion zu
stellen. Dieses Aufnahmeformular ist auf der
Vereinshomepage und über die jeweiligen
Sektionsleiter erhältlich. Bei
Minderjährigen ist die Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die
Aufnahme erfolgt durch den Vorstand der
jeweiligen Sektion und wird dem
geschäftsführenden Vorstand des Vereins
gemeldet.
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Die Mitgliedschaft wird dem Antragsteller
vom Vereinsvorstand bestätigt, z.B. durch
Ausweis.
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Der Antragsteller kann die derzeit gültige
Satzung im Internet auf der Vereinshomepage
einsehen oder diese beim jeweiligen
Sektionsleiter erhalten.
-
Eine Ablehnung der Mitgliedschaft muss dem
Antragsteller schriftlich mitgeteilt werden.
Die Ablehnung bedarf keiner Begründung.
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Die Dauer der Mitgliedschaft ist zeitlich
unbegrenzt, endet jedoch mit der Auflösung
der jeweiligen Sektion bzw. mit der
Auflösung des Vereins.
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§ 4
Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt,
Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die
Austrittserklärung ist schriftlich beim
Vorstand der Sektion einzureichen und wird
dem geschäftsführenden Vorstand des Vereins
gemeldet. Der Austritt kann nur zur Mitte
(bis zum 30.06.) oder zum Ende (bis zum
31.12.) eines jeweiligen Kalenderjahres
erfolgen, wenn die Austrittserklärung
spätestens 4 Wochen vor dem
Austrittszeitpunkt dem Vorstand der Sektion
vorliegt.
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Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung
vom Vorstand verwarnt oder aus dem Verein
ausgeschlossen werden wegen:
a) Nichterfüllung satzungsmäßiger
Verpflichtungen oder Missachtung von
Anordnungen der Organe des
Vereins,
b) eines schweren Verstoßes gegen die
Interessen des Vereins oder groben
unsportlichen Verhaltens,
c) unehrenhafter Handlungen.
d) Nichtzahlung von Beiträgen nach
Aufforderung durch den Vorstand der
jeweiligen Sektion
Der Bescheid über den Ausschluss nach a) bis
c) ist per Einschreibebrief dem
Auszuschließenden mitzuteilen.
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Ein Austritt oder ein Ausschluss begründet
keinen Anspruch auf eventuelles
Vereinsvermögen.
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§ 5
Vereinsmittel
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Der monatliche Mitgliedsbeitrag, sonstige
Gebühren und Beitragsstaffelungen (z.B.
Familienbeiträge, Schüler, Azubi, Studenten,
Wehrpflichtige etc.) werden alljährlich von
dem Vorstand festgelegt.
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Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährige
Beiträge und jeweils im Voraus zur Mitte
(bis zum 30.04.) und zum Ende
(bis zum 31.10.) eines jeden Jahres fällig.
Sie sind an den Kassierer der Sektion zu
bezahlen.
-
Die Beitragszahlung ist über Bankeinzug
(Lastschriftverfahren), Überweisungsauftrag
oder als Barzahlung möglich. Die
Zahlungsweise ist mit dem Kassierer
abzustimmen.
-
Der geschäftsführende Vorstand ist
berechtigt, den Mitgliedsbeitrag für ein
bestimmtes Mitglied auf dessen Antrag hin zu
ermäßigen, zu stunden oder zu erlassen.
-
Über die Aufteilung der Mittel entscheidet
der Vorstand.
-
Die Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
-
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck des Vereins fremd sind, sowie durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
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Mit den vereinseigenen Sportgeräten ist
sorgfältig und schonend umzugehen.
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Die Kontrolle der vereinseigenen Sportgeräte
erfolgt durch die Sektionsleitungen.
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§ 6
Stimmrecht
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Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem
16. Lebensjahr.
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Gewählt werden können Mitglieder ab dem 18.
Lebensjahr.
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§ 7
Organe zur Leitung und Verwaltung des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die
Mitgliederversammlung,
- der Vorstand
- die Sektionen
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§ 8
Mitgliederversammlung
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Oberstes Organ des Vereins ist die
Mitgliederversammlung. Sie setzt sich zusammen
aus:
1. den Delegierten der Sektionen nach
folgendem Schlüssel:
1 ….15 Mitglieder: 1 Delegierter
16 …. 30 Mitglieder: 2 Delegierte
31 .… 45 Mitglieder: 3 Delegierte
46 …. 60 Mitglieder: 4 Delegierte
2. dem geschäftsführenden Vorstand
3. der Revisionsgruppe
Jeder Delegierte muss das 16. Lebensjahr
erreicht haben.
Jeder Delegierte hat nur eine Stimme. Diese
ist nicht übertragbar.
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Eine Mitgliederversammlung ist innerhalb von
14 Tagen einzuberufen
a) auf Beschluss des Vorstandes,
b) bei Antrag von 25 % der stimmberechtigten
Mitglieder.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung
erfolgt durch mündliche Bekanntgabe während
der Trainingszeiten der Sektionen. Dabei
werden Datum, Uhrzeit, Ort und vorläufige
Tagesordnung komplett benannt. Verantwortlich
hierfür ist die jeweilige Sektionsleitung, in
Ausnahmesituationen der geschäftsführende
Vorstand von SSV 90 Wittenberg e.V.
-
Die
Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:
a) Bericht des Vorstandes,
b) Bericht der Revisionsgruppe,
c) Wahlen und Entlastung des Vorstandes,
soweit erforderlich,
d) Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
e) Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
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Die
Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf
die Zahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig.
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Die
Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei
Stimmgleichheit gibt die Stimme des
Vorsitzenden den Ausschlag.
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Satzungsänderungen können nur mit einer
Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen
werden.
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Geheime Abstimmungen erfolgen nur dann, wenn
mindestens ein Drittel der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder dies
beantragen.
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Über die Beschlüsse der
Mitgliederversammlungen und des
Gesamtvorstandes ist jeweils ein Protokoll
anzufertigen. Dieses kann nach Anfrage beim
Vorstand von jedem Vereinsmitglied
eingesehen werden.
Für die Beurkundung der
Versammlungsbeschlüsse ist der
geschäftsführende Vorstand verantwortlich.
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§
9
Vorstand
-
Der Vorstand arbeitet
a) als geschäftsführender Vorstand:
bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
Vorsitzenden und dem Kassierer.
b) als Gesamtvorstand: bestehend aus dem
geschäftsführenden Vorstand (a) und den
Sektionsleitern.
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Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und
der Kassierer vertreten den Verein
gerichtlich und außergerichtlich im Sinne
des §26 BGB. Jeweils 2 Mitglieder des
geschäftsführenden Vorstandes vertreten den
Verein gemeinschaftlich.
Kassengeschäfte/Überweisungen können durch
den Kassierer alleine getätigt werden. Dies
hat im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden
zu erfolgen.
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Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die
Leitung des Vereins. Der Vorsitzende beruft
die Sitzungen des Vorstandes ein und leitet
diese. Der Gesamtvorstand tritt zusammen,
wenn die Lage der Geschäfte dies erfordert
oder drei Vorstandsmitglieder dies aus
besonderem Anlass beantragen. Der
Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn die
Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend
sind. Bei Ausscheiden eines
Vorstandsmitgliedes ist der
geschäftsführende Vorstand berechtigt, ein
neues Mitglied kommissarisch bis zur
nächsten Wahl zu berufen. Die Entlastung des
auszuscheidenden Vorstandsmitgliedes von
seinen Aufgaben und Pflichten erfolgt nach
sorgfältiger Prüfung durch den
geschäftsführenden Vorstand.
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Zu den festen Aufgaben des
geschäftsführenden Vorstandes gehören:
a) die Durchführung der Beschlüsse der
Mitgliederversammlungen und die Behandlung
der Anregungen des
Gesamtvorstandes,
b) die Bewilligung von Ausgaben im Wert von
maximal 1.000 €.
c) Ausschluss und Bestrafung von
Mitgliedern.
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Der geschäftsführende Vorstand ist für
Aufgaben zuständig, die auf Grund ihrer
Dringlichkeit einer schnellen Erledigung
bedürfen. Er ist befugt, zur Lösung von
speziellen Vereinsaufgaben einzelnen
Mitgliedern Sonderaufgaben zu erteilen, z.B.
Pressesprecher, Führung der
Vereinsstatistik, Schriftführer,
Administrator der Vereinshomepage.
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Der Gesamtvorstand wird über die Tätigkeit
des geschäftsführenden Vorstandes regelmäßig
informiert, mindestens jedoch einmal pro
Kalenderjahr.
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Der Vorstand haftet seinen Mitgliedern
gegenüber nicht für Schäden aus einer
fahrlässig begangenen Pflichtverletzung.
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Die Mitglieder des Vorstandes haben das
Recht, an allen Sitzungen der Sektionen
beratend teilzunehmen.
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§
10
Sektionen
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Für die im Verein betriebenen Sportarten
bestehen Sektionen oder werden im
Bedarfsfall durch Beschlüsse des
geschäftsführenden Vorstandes gegründet.
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Die Sektionen werden durch den
Sektionsleiter, seinem Stellvertreter und
Mitarbeiter, denen feste Aufgaben übertragen
werden, geleitet (z.B. Kassierer,
Übungsleiter).
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Die Sektionsleitung wird von den Mitgliedern
der jeweiligen Sektion gewählt und das
Ergebnis dem Gesamtvorstand schriftlich
mitgeteilt.
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Die Sektionsleitungen verwalten eigenständig
die Sektionskassen und informieren jährlich
schriftlich den geschäftsführenden Vorstand
über Einnahmen/Ausgaben sowie den
Kassenstand.
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Die Sektionsleitungen verwalten eigenständig
die vereinseigenen Sportgeräte und achten
auf schonenden Umgang mit diesen.
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§
11
Wahlen
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Die Mitglieder wählen den geschäftsführenden
Vorstand in einer Mitgliederversammlung nach
§ 8 für die Dauer von 4 Jahren. Ist über
verschiedene Wahlvorschläge abzustimmen,
erfolgt grundsätzlich geheime Wahl.
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Die Mitglieder der Sektionen wählen ihre
Sektionsleitungen in einer
Sektionsversammlung. Dies erfolgt in
Anlehnung an § 8 für eine Dauer von 4 Jahre.
Ist über verschiedene Wahlvorschläge
abzustimmen, erfolgt grundsätzlich geheime
Wahl.
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Die Revisionsgruppe des Vereins besteht aus
bis zu 3 Mitgliedern und wird auf die Dauer
von 4 Jahren von der Mitgliederversammlung
gewählt.
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Wiederwahlen sind unbegrenzt zulässig.
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§
12
Kassenprüfung
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Die
Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch die
Revisionsgruppe geprüft. Die Revisionsgruppe
erstattet dem Vorstand einen Prüfbericht und
beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der
Kassengeschäfte die Entlastung des
geschäftsführenden Vorstandes.
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§
13
Auflösung einer Sektion
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Die Auflösung einer Sektion kann nur in
einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung der Sektion
beschlossen werden.
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Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen
und bedarf einer Mehrheit von drei Viertel
seiner stimmberechtigten Mitglieder (gemäß
§6).
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Sollten bei der ersten Versammlung weniger
als 50% der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend sein, so ist eine zweite
Versammlung einzuberufen, die dann mit einer
Mehrheit von drei Viertel der anwesenden
stimmbe-rechtigten Mitglieder beschlussfähig
ist.
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Bei Auflösung oder Aufhebung einer Sektion
oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks
fällt sein Vermögen an den Verein.
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§
14
Auflösung des Vereins
-
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung
beschlossen werden.
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Die Einberufung einer solchen
Mitgliederversammlung darf nur erfolgen,
wenn der Gesamtvorstand dies mit einer
Mehrheit von drei Viertel seiner
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen hat
oder wenn die Einberufung einer
Mitgliederversammlung zu diesem Zwecke von
zwei Drittel der stimmberechtigten
Mitglieder beschlossen wird. Die Abstimmung
ist namentlich vorzunehmen.
-
Sollten bei der ersten Versammlung weniger
als 50% der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend sein, so ist eine zweite
Versammlung einzuberufen, für die dann mit
einer Mehrheit von drei Viertel der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
beschlussfähig ist.
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Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
seines bisherigen Zwecks fällt sein Vermögen
an die Stadt Wittenberg mit der
Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen
unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke (z.B. Förderung des
Sports) verwendet werden darf.
Sollte eine Satzungsbestimmung rechtlich nicht
wirksam sein, so wird danach nicht die
Gültigkeit der anderen Satzungsbestimmungen
berührt.
Die vorstehende Satzung wurde in der
Mitgliederversammlung vom 26.2.2013 mit Nachtrag
vom 29.10.2013 neugefasst.
Die Satzung tritt nach ihrer Bestätigung in
Kraft.
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Wittenberg, den
29.10.2013 |
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+ + + + + + + + + + + + + + + |
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Satzung downloaden
(File: Satzung_SSV90.pdf) |
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Das Anmeldeformular steht als pdf-Datei (zu
Öffnen mit dem Adobe Reader) zur Verfügung. |
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Bitte
die Felder ausfüllen, das Formular ausdrucken,
unterschreiben
und dieses dem/der SektionsleiterIn überreichen. |
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Formular downloaden
(File:
SSV90_Anmeldeformular_2010_01.pdf)
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Formular
zur Sport-/Schadenmeldung |
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Dieses Formular steht als pdf-Datei (zu
Öffnen mit dem Adobe Reader) zur Verfügung. |
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Bitte
die Felder ausfüllen, das Formular ausdrucken,
unterschreiben und dieses unserer stellv.
Vereinsleiterin (Frau Pettina Pahl) überreichen. |
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Formular downloaden
(File:
schadenanzeige_unfall_sachsen-anhalt.pdf)
Zusätzliche Informationen zum Thema: Umfang
unserer Sportversicherung kannst du
hier
entnehmen (pdf-Datei). |
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1983 |
gegründet als Chemie Lerchenberg
(Freizeitsportverein) mit den Sektionen:
Badminton, Gymnastik, Volleyball
(Lehrer, Damen, Herren), Allg. Sport
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1990 |
Umbenennung in SSV 90 Wittenberg e.V. |
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